- Rahmenbedingungen für Lohnbeschichtung
- Informationen zu Lohnbeschichtungen
- Frageliste zu kundenspezifischen Beschichtungen
- Die gewünschten Eigenschaften der Lohnbeschichtung müssen vom Kunden möglichst genau beschrieben sein. Labormuster können als Freigabemuster verwendet werden – die endgültige Beschichtung auf unseren Anlagen kann geringfügig anders ausfallen.
- Die Beistellung muss für uns kostenfrei erfolgen (Frei Haus). Die Rücklieferung erfolgt ab Werk. Das Transportrisiko trägt der Kunde.
- Das beigestellte Material muss faltenfrei und stramm aufgewickelt sein, es darf nicht verzogen sein
- Das beigestellte Material muss gut am Kern befestigt sein
- Das beigestellte Material darf nicht mit Trennmitteln behandelt sein (bzw. es muss bei Auftragserteilung mitgeteilt werden).
- Splicestellen müssen soweit möglich vermieden werden. Soweit doch notwendig sind diese wie folgt auszuführen: Materialbahn Stoß an Stoß, beidseitig großflächig abgeklebt.
- Splicestellen und Fehlstellen sind am Beginn mit einem roten Fähnchen am Bahnrand zu kennzeichnen, das Ende mit einem grünen Fähnchen (Klebeband oä.)
- Günstig ist ein Vorlauf vor dem Materialanfang aus z.B. Polyesterfolie von etwa 40-50m Länge
- Bei mehreren Rollen darf die Materialbreite nicht schwanken.
- In den meisten Fällen entsteht technisch bedingt Abfall. Dieser ist prozentual umso größer, desto geringere Mengen beschichtet werden. Ein konstanter Restwert an Abfall bleibt auch bei großen Bahnlängen und –breiten bestehen.
- Umso größer Schwankungen in Rollenlänge, -breite oder Materialbeschaffenheit, desto größer der potentielle Abfall (diskontinuierliche Fertigung)
- Beim Schneiden des Materials sollte auf eine günstige Schneidteilung geachtet werden.
- Standardkerngröße ist 3“ (in Absprache sind 6“ möglich).
- Das angelieferte Material muss eindeutig gekennzeichnet sein (Typnummer, Charge, etc.).
- Das beigestellte Material muss sauber sein und so verpackt werden, daß es vor Schmutz und Beschädigung geschützt ist.
- Für Lohnbeschichtungen (-arbeiten, z.B. Umlinern) gelten folgende Bedingungen bezüglich des Materialrisikos:
Das zu beschichtende Material (Kleber und/oder Folie) wird in unserem Labor auf seine Beschichtbarkeit hin geprüft.
Sofern eine Erstbeschichtung (-bearbeitung) auf einer unserer Anlagen in Auftrag gegeben wird, stellt der Beisteller CMC Klebetechnik bei Nichtgelingen der Beschichtung frei von Ersatzansprüchen bezüglich des eingesetzten Materials (CMC verpflichtet sich, bei erkennbaren Problemen den Schaden zu minimieren).
Die Schadenersatzansprüche bei Folgebeschichtungen sind begrenzt auf die von uns erbrachte Leistung. Jegliche Änderung an den eingesetzten Produkten oder Verfahren gilt als Neubeauftragung.
Frankenthal, den 12.01.09
Im Internet: www.cmc.de









